Verkehrsunfallsachen & Bußgeld

Seit Jahrzehnten sind wir schwerpunktmäßig auf Unfallsachen jeglicher Art spezialisiert. Unsere Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenwahrnehmung bieten wir in Unfallsachen Anspruchstellern

und vermeintlichen Verursachern. Bei einer Schadensanmeldung durch uns fallen für den Mandanten grundsätzlich keine Kosten an. Ansonsten richten sich die Kosten je nach Grad des Obsiegens.

 

Unsere speziellen Leistungen in diesem Bereich sind u.a.:

  • Schadensanmeldung beim Versicherer
  • Beauftragung unserer Sachverständigen
  • Akteneinsicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Renten und sonstige Entschädigungen
  • Nutzungsausfall Auslagenpauschalen
  • Mietwagenkosten und Abwicklung
  • Totalschaden
  • Kaskoschäden und Abwicklung
  • Kettenunfälle
  • parallele Bußgeldbearbeitung und Verteidigung
  • Strafanzeigen bei Körperverletzungen u.a.
  • Bußgeldbescheid Verwarnung
  • Unfallflucht
  • Opferentschädigungsgesetz

 

Droht ein Bußgeld- oder Strafverfahren, sollte der Anwalt so früh wie möglich eingeschaltet werden. Das gilt erst recht dann, wenn ein solches Verfahren bereits eingeleitet worden ist.

Sind Sie am Unfall "unschuldig", brauchen Sie den Anwalt zur Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche. Ihre Kosten einschliesslich der Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung übernimmt dabei grundsätzlich der Unfallgegner, insbesondere die Haftpflichtversicherung. Selbst wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherun verfügen, so brauchen wir diese hier meist nicht in Anspruch zu nehmen. Auch eine mit der Rechtsschutzversicherung ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung brauchen Sie sodann nicht zu tragen.

Der Geschädigte kennt erfahrungsgemäß meist seine Rechte und Ansprüche nach einem Unfall nicht. Das sog. Schadensmanagement der Versicherer geht daher oft zu seinen Lasten.  Geschädigte wissen meist nicht was Ihnen alles zusteht und ohne anwaltliche Hilfe erhält der Unfallgeschädigte so gut wie nie das was ihm zusteht, nämlich vollen Schadensersatz.  Dies müssen wir immer wieder feststellen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht !

 

Ist Ihre Mithaftung zweifelhaft, sorgt der Anwalt dafür, dass Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht auch noch eine zu hohe Haftungsquote zuweist.