Unsere Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Sie unsere Fachanwälte vertreten.

 

 

 

Wir sind zugelassen bei allen deutschen Gerichten und  bundesweit für Sie tätig. Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherern zusammen.

 

Sollten Sie zur Prozessfinanzierung selbst nicht in der Lage sein, arbeiten wir mit  professionellen Prozessfinanzierern zusammen oder beantragen für Sie kostenfreie Prozesskostenhilfe sowie Beratungshilfe.

 

Sie finden hier eine Übersicht der Rechtsgebiete, in denen wir Sie gerne vertreten:

Unsere Schwerpunkte:

 

 

Erbrecht

 

Die erb- und steuerrechtliche Beratung ist angesichts der hohen Vermögen, die weitervererbt werden, von großer Bedeutung. Aus diesem Grunde sollten Sie besonderen Wert auf eine fundierte Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und/oder Erbverträgen, der Erbauseinandersetzung sowie bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Erbschein, Testamentsanfechtung etc. legen.

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Familienrecht

 

Vom Unterhaltsrecht über Sorge- und Umgangsrecht bis zum Scheidungsverfahren: Wir vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts gerichtlich und außergerichtlich.

 

Fragen der einvernehmlichen Regelungen im notariellen Ehevertrag und Trennungs- bzw.Scheidungsvereinbarungen sind  dabei ein besonderer Schwerpunkt.

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Mietrecht und Pachtrecht

 

Räumungs- und Zahlungsklagen - Seit Jahrzehnten einer der besonderen Schwerpunkte der Kanzlei

 

 

 

Verkehrsunfallrecht und Bußgeldsachen

 

Droht ein Bußgeld- oder Strafverfahren, sollte der Anwalt so früh wie möglich eingeschaltet werden. Das gilt erst recht dann, wenn ein solches Verfahren bereits eingeleitet worden ist.

Sind Sie am Unfall "unschuldig", brauchen Sie den Anwalt zur Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche. Ihre Kosten einschliesslich der Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung übernimmt dabei grundsätzlich der Unfallgegner. Selbst wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherun verfügen, so brauchen wir diese hier meist nicht in Anspruch zu nehmen. Auch eine mit der Rechtsschutzversicherung ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung brauchen Sie dann nicht zu tragen.

Der Geschädigte kennt erfahrungsgemäß meist seine Rechte und Ansprüche nach einem Unfall nicht. Das sogenannte Schadensmanagement der Versicherer geht daher oft zu seinen Lasten.  Geschädigte wissen meist nicht was Ihnen alles zusteht und ohne anwaltliche Hilfe erhält der Unfallgeschädigte so gut wie nie das was ihm zusteht, nämlich vollen Schadensersatz.  Dies müssen wir immer wieder feststellen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht !

 

Ist Ihre Mithaftung zweifelhaft, sorgt der Anwalt dafür, dass Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht auch noch eine zu hohe Haftungsquote zuweist.

 

Weitere Rechtsbereiche

Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf  

  •  Kaufrecht
  •  Werkvertragsrecht
  •  Wohnungseigentumsrecht
  •  Arbeitsrecht
  •  Grundstücksangelegenheiten
  •  Forderungseinzug
  •  Zwangsvollstreckungen

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter 02151 500053 - Fax 6198080 - EMail anwaltbuero@freenet.de  oder direkt per Kontaktformular.