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Bundesgerichtshof

Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Kein Abzug einer Eigenersparnis bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs

Anmietung nach Unfalltag rechtfertigt keinen Unfallersatztarif wegen Eilbedürftigkeit

Wer aufgrund eines Verkehrsunfalls einen Mietwagen anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. In bestimmten Fällen, etwa wegen einer Eilbedürftigkeit, kann auch die Anmietung zu einem Unfallersatztarif gerechtfertigt sein. An einer Eilbedürftigkeit fehlt es aber, wenn das Fahrzeug am Tag nach dem Unfall angemietet wird. Zudem muss sich der Geschädigte bei Anmietung eines klasseniedrigeren Fahrzeugs keine Eigenersparnis anrechnen lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um den Ersatz von Mietwagenkosten, die durch Anmietung von Ersatzfahrzeugen nach mehreren Verkehrsunfällen entstanden sind. Die Mietwagenfirma verlangte von der Haftpflichtversicherung der Unfallgeschädigten Ersatz der entstandenen Kosten. Sie beschränkte jedoch ihre Forderungen auf die Mietwagenkosten, die sich als Normaltarif nach der Automietpreis-Schwacke-Liste...

 

Landgericht Köln

Erdgeschossmieter darf zum Winterdienst sowie zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden

Verpflichtung zum Abstellen der Wasserleitung bei "starkem Frost" unzulässig

Ein Erdgeschossmieter darf durch eine Regelung im Mietvertrag dazu verpflichtet werden den Winterdienst auszuführen sowie die Haustür nachts abzuschließen. Unzulässig ist dagegen die Verpflichtung bei "starkem Frost" die Wasserleitung abzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter der Erdgeschosswohnung durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag dazu verpflichtet den Winterdienst durchzuführen, im Winter spätestens um 21 Uhr, im Sommer spätestens um 22 Uhr die Haustür abzuschließen sowie das Wasser im Keller bei "starkem Frost" abzustellen, die Leitung zu entleeren und alle Hausbewohner zu benachrichtigen. Einer...

 

Kammergericht Berlin

Das Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit kann zu Beweiszwecken erlaubt sein

Kernbereich des Persönlich­keits­rechts wird nicht verletzt

Wird eine Person ohne ihr Einverständnis in der Öffentlichkeit fotografiert, so liegt darin zwar eine Persönlich­keits­verletzung, diese ist aber gerechtfertigt, wenn die Fotos zu Beweiszwecken in einem Zivilprozess dienen. In einem solchen Fall wird nicht der Kernbereich des Persönlich­keits­rechts verletzt. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall fotografierte jemand in der Öffentlichkeit spielende Kinder, um für einen späteren Prozess Beweismittel wegen der Beschädigung eines Zauns durch die Kinder zu haben. Es bestand jedoch nachfolgend Streit, ob dies angesichts des Persönlichkeitsrechts der Kinder zulässig war.Das...

 

Oberverwaltungsgericht Hamburg

Bei zu erwartender baldiger Rückkehr des Autofahrers ist eine Abschleppanordnung unverhältnismäßig

Abschleppanordnung dient nicht als Bestrafung für hartnäckige Parksünder

Ist dem Polizeibeamten bekannt, dass ein Autofahrer zeitnah zurückkehrt, so ist die Anordnung des Abschleppens des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs unverhältnismäßig und damit unzulässig. Das Abschleppen eines Fahrzeugs darf auch nicht zur Bestrafung eines hartnäckigen Parksünders angeordnet werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2003 parkte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug zum Teil verbotswidrig auf einem Gehweg. Sie wurde daraufhin von einem anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert das Fahrzeug umzuparken. Sie weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass sie nur schnell ihr Kind zum nahegelegenen Kindergarten bringen wolle und unter Zeitnot leide,...

 

Oberlandesgericht Stuttgart

Streit der getrennt lebenden Ehegatten um Herausgabe des Familienhundes: Mutwilliges Vorenthalten des Umgangsrechts begründet Herausgabeanspruch des benachteiligten Ehepartners

Hund gilt als "Haushaltsgegenstand" im Sinne des § 1361 a BGB

Lebt ein Ehepaar getrennt voneinander und verlangt der eine Ehepartner einen Umgang mit dem gemeinsamen Familienhund, so hat dieser einen Anspruch auf Herausgabe nach § 1361 a Abs. 2 BGB, wenn der andere Ehepartner den Umgang mutwillig verweigert. Ein Hund gilt zudem als ein Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1361 a BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich ein Ehepaar im November 2012 entschieden hatte ab sofort getrennt voneinander zu leben, entbrannte ein Streit um den Familienhund. Der Ehemann weigerte sich seiner Ehefrau den Umgang mit dem Hund zu gewähren, solange er nicht anwesend ist. Diese wiederum war damit nicht einverstanden. Sie gab an Alleineigentümerin des Hundes...

 

Oberlandesgericht Koblenz

78-jähriger muss Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht für Unterhalt der geschiedenen Ehefrau einsetzen

Fortschreitendes Alter kann Veranlassung zur Abänderung notarieller Vereinbarung über Unterhaltszahlungen geben

Die in einer notariellen Vereinbarung enthaltene Verpflichtung, an die geschiedene Ehefrau Unterhalt zu leisten, kann bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entfallen. Eine derartige Veränderung kann im fortschreitenden Alter des Verpflichteten und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf seine Erwerbstätigkeit gesehen werden. Einnahmen eines in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebenden 78-jährigen aus der noch ausgeübten selbständigen Tätigkeit als Bauingenieur müssen somit nicht mehr für den Unterhalt der 72-jährigen Ehefrau eingesetzt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Der kurz vor der Vollendung des 78. Lebensjahres stehende Antragsteller des zugrunde liegenden Falls begehrt im familiengerichtlichen Verfahren die Abänderung einer notariellen Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts ab 2013. Die Ehe war 2005 geschieden worden. Im gleichen Jahr hatten die Eheleute im Rahmen eines notariellen Ehevertrages unter anderem die Übertragung...

 

Oberlandesgericht Bremen

Nach Trennung darf grundsätzlich einer der Eheleute nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben

Trennungsbedingte Anschaffungskosten rechtfertigen nichts anderes

Hat sich ein Ehepaar getrennt, so darf der jeweilige Ehepartner nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben. Dies gilt selbst dann, wenn dem einen Ehepartner trennungsbedingt Anschaffungskosten entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hob ein Ehepartner im Juni 2009 zwei Tage nach der erfolgten Trennung der Eheleute das gesamte Guthaben eines gemeinsamen Kontos ab. Er gab an, dass er das Geld zur Deckung der trennungsbedingten Anschaffung von Möbeln und Elektrogeräten gebraucht habe. Da der andere Ehepartner davon nichts wusste und damit auch nicht einverstanden war, erhob er Klage...

 

Urteil: Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen       Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZR 157/06). Dabei wurde zum ersten Mal ein Ehevertrag für ungültig erklärt, der den Mann finanziell überforderte. 

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